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   Felder, Wellen, Strahlen?  ... unsere Analysen beziehen sich auf die aktuellen baubiologischen Standards.

FAQ - Elektrosmog



Wie wird der Strahlenschutz in der Umgebung von Mobilfunkbasisstationen gewährleistet?
(Quelle: BfS)

Die Strahlung, die Mobilfunktelefone und Sendetürme empfangen und aussenden, zählt zur Hochfrequenzstrahlung. Um die Menschen vor schädlichen Wirkungen dieser Strahlung zu schützen, wird die Exposition durch diese hochfrequenten elektromagnetische Felder begrenzt.
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen werden nur dann genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Sofern eine maximale Sendeleistung von 10 Watt EIRP(EIRP stellt eine Rechengröße dar, welche die Abstrahleigenschaften der Antenne berücksichtigt) überschritten wird, muss bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine Standortbescheinigung für die betreffende Anlage beantragt werden. In der Standortbescheinigung werden auch die Sicherheitsabstände angegeben, ab denen die Grenzwerte mit Sicherheit eingehalten werden.
Werden die Sicherheitsabstände eingehalten, so sind nach dem derzeitigen Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen durch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder nicht zu befürchten, auch nicht bei ganztägigem Aufenthalt. Dies gilt auch für Schwangere, Kranke und Kinder. Allgemein liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern in der Größenordnung zwischen 1 und 10 Metern (in Abstrahlrichtung der Antenne). In den Informationsbroschüren zu diesem Thema ("Mobilfunk und Sendetürme" und "Strahlenschutz bei Radio- und Mikrowellen") werden die Grenzwertfestlegungen begründet und das Prüfverfahren für Funktürme und Sendemasten erläutert

Welche Begrenzungen gibt es für Handys im D-Netz und E-Netz?
(Quelle: BfS)

Von den Antennen der Mobilfunktelefone - der "Handys" - wird hochfrequente Energie abgestrahlt - meist in unmittelbarer Nähe zum Kopf. Bei Handys im D-Netz dürfen Ausgangsleistungen bis zu 2 Watt (Spitzenleistung) nicht überschritten werden, im E-Netz bis zu 1 Watt.
Um gesundheitliche Risiken zu verhindern, muss die maximale Energieabsorption im Kopf begrenzt werden. Sie sollte den grundlegenden Teilkörpergrenzwert der sogenannten "spezifischen Absorptionsrate" (SAR) von 2 Watt pro Kilogramm (2 W/kg, gemittelt über 10 Gramm Gewebe) nicht überschreiten - so die Empfehlung der Strahlenschutzkommission. Dieser Wert wird von modernen Handys eingehalten. Die Hersteller haben zugesagt, den SAR-Wert des jeweiligen Gerätes anzugeben. Das BfS empfiehlt aus Gründen der Vorsorge, Handys zu verwenden, bei denen der Kopf des Nutzers möglichst geringen Feldern ausgesetzt ist.
 
Darf mit dem Handy aus dem Auto telefoniert werden?
(Quelle: BfS)

Wenn aus dem Fahrzeug heraus mit einem Handy ohne Außenantenne telefoniert wird, kann es zu einer sehr ungleichmäßigen Feldverteilung in der Umgebung des Handys kommen. Die Stärke des elektrischen und magnetischen Feldes im Innern des Kraftfahrzeuges hängt dabei stark von der Konstruktion des Gerätes sowie von Größe, Form und Material des Autos ab. Bedingt durch den raschen Wechsel der Mobilfunk-Basiszellen beim Fahren und die Notwendigkeit, aus dem Inneren heraus die abschirmende Wirkung der Karosserie (die wie ein Faradayscher Käfig wirkt) zu überwinden, müssen die Handys oft mit maximaler Sendeleistung strahlen, um den notwendigen Kontakt zur Basisstation herzustellen oder zu halten. Reflexionen im Fahrzeug selbst können zu einer lokalen Verstärkung des elektromagnetischen Feldes im Auto führen. Dabei können im Fahrzeuginneren beim Betrieb des Handys höhere Feldstärken auftreten als im freien Raum.
Dieser Effekt wird durch die Verwendung einer Außenantenne vermieden. Bei Benutzung einer Außenantenne sind Personen im Fahrzeug nur sehr geringen Feldstärken ausgesetzt, die deutlich unterhalb der Intensitäten ohne Außenantenne liegen. Zusätzlich wird das Risiko einer Beeinflussung der komplizierten Autoelektronik durch das Feld des Handys verringert.
Um Risiken durch die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks zu verringern, sollte auf das Telefonieren im Auto ohne Außenantenne verzichtet werden.
Und ganz unabhängig von strahlenhygienischen Aspekten: Verzichten Sie - wann immer möglich - auf das Telefonieren, wenn Sie am Steuer eines Fahrzeugs sitzen! So leisten Sie einen Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
 
Darf mit Handys in Krankenhäusern telefoniert werden?
(Quelle: BfS)

Die Benutzung von Handys in Krankenhäusern kann vor allem zu Problemen bei der elektromagnetischen Verträglichkeit elektronischer Geräte untereinander führen. Vereinzelt wurden Störungen empfindlicher medizinischer Geräte in 1 bis 2 Metern Abstand beobachtet.
Der Besucherstrom in Krankenhäusern lässt sich häufig nur schwer kontrollieren. Deshalb liegt es im Ermessen der jeweiligen Krankenhausleitung, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass empfindliche medizinische Geräte in ihrer Funktion nicht gestört werden und somit diese Ursache für mögliche Gesundheitsfolgen ausgeschlossen werden kann. Dies erfolgt in vielen Fällen durch ein Verbot des Telefonierens mit Handys. Aufgrund der nicht auszuschließenden Wechselwirkungen zwischen Handys und medizinischen Geräten rät das BfS dringend von der Handy-Benutzung in Krankenhäusern ab.
 
Dürfen Träger von Herzschrittmachern mit Handys telefonieren?
(Quelle: BfS)

Mobilfunkgeräte können die Funktion von Herzschrittmachern beeinflussen. Deshalb sollte zwischen den Antennen der Handys und dem Herzschrittmacher ein Mindestabstand von etwa 20 cm eingehalten werden. Schrittmacherträger dürfen also mit Handys telefonieren. Sie sollten jedoch das betriebsbereite Mobiltelefon nicht in der Brusttasche direkt über dem Schrittmacher tragen.
Bei schnurlosen Telefonen ist auch bei geringerem Abstand als 20 cm zwischen Antenne und Herzschrittmacher keine Gefährdung zu erwarten.
 
Stimmt es, dass Handys Krebs auslösen?
(Quelle: BfS)

Zu den aktuellen Themen der laufenden Forschung gehören Untersuchungen, um zu klären, ob es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern gibt. Bisher existiert kein wissenschaftlicher Nachweis für einen solchen Zusammenhang.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Meinung, dass weitere Forschung auf diesem Gebiet durchgeführt werden muss, um bestehende wissenschaftliche Unsicherheiten zu klären. Darüber hinaus sollten aus Gründen der Vorsorge die Felder, denen die Menschen ausgesetzt sind, möglichst gering gehalten werden. Zu den Vorsorgemaßnahmen gehört insbesondere, die Benutzung von Handys möglichst einzuschränken und das Festnetz zu nutzen (siehe auch "Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy").
 
Gibt es Bedenken bei der Verwendung von schnurlosen Telefonen?

Schnurlose Telefone für Haus und Garten (Reichweite bis 300 m) übertragen die Sprache aus dem normalen Telefonnetz per Funk zum Hörer. Die Frequenz des elektromagnetischen Signals beträgt 1,9 GHz. Die maximale Sendeleistung von 250 mW bei DECT-Geräten (Basisstation und Mobilteil) ist im Vergleich zu den bei ähnlicher Frequenz (etwa 1,8 GHz) arbeitenden Handys des E-Netzes (1000 mW) vergleichsweise gering. Auf Grund des verwendeten Zeitschlitzverfahrens beträgt die mittlere abgestrahlte Leistung eines DECT-Gerätes maximal 10 mW. Daraus resultieren maximale spezifische Absorptionsraten (SAR) von kleiner als 0,1 W/kg. Damit wird der Höchstwert für die Energieabsorption im Kopf, den die Strahlenschutzkommission empfiehlt (Teilkörper-SAR-Wert von 2 Watt pro Kilo-gramm, gemittelt über 10 Gramm), weit unterschritten. Anders als bei Mobiltelefo-nen  kennt der DECT-Standard aber keine Leistungsregelung, d.h. Basisstation und Mobilteil senden immer mit der gleichen Leistung, unabhängig davon, ob der Nutzer 1 m  oder 250 m von der Basisstation entfernt ist. Eine Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung ist immer anzustreben. Da die Basisstation permanent sendet, sollte ein Daueraufenthalt in unmittelbarer Nähe zur DECT-Basisstation vermieden werden. Basisstationen sollten z. B. nicht im Kinder- oder im Schlafzimmer oder direkt auf dem Schreibtisch betrieben werden. Wer eine Dauerbelastung des Kopfes mit elektromagnetischen Feldern vermeiden will, sollte Telefonate mit dem Mobilteil kurz halten und wenn möglich ein Schnurtelefon verwenden. e-scaling rät dringend von gepulsten DECT - Telefonen ab und hält eine Rückkehr zu schnurgebundenen oder analogen Technologien ( wie z.B. Schnurlostelefone nach CT1+ Standard )  für notwendig!

Wir sind schon lange Funkwellen durch Rundfunk und Fernsehen ausgesetzt. Warum sollten jetzt Handystrahlen schaden?

Funkwellen gibt es nicht erst seit Erfindung des Handys. Es gibt jedoch ein paar wesentliche Unterschiede. Rundfunk und Fernsehen nutzt leistungsstarke Sender, die weit voneinander entfernt stehen. Alle 50 - 100 Km steht in etwa ein Sender. Viele Sender befinden sich weit entfernt von Ortschaften. Schon nach 5-10 Km Entfernung ist die Feldstärke um ein Vielfaches geringer, wie die Strahlung, die von Handymasten ausgeht. Alle paar hundert Meter findet man in Ballungszentren einen Sendemasten, manchmal gleich ein halbes Dutzend auf einem Dach. Messungen in vielen Städten in Deutschland haben gezeigt, dass die Belastung durch Handymasten um den Faktor 50-200 mal höher ist, als durch Rundfunk und Fernsehen. Die meisten Menschen in Deutschland werden also heutzutage um ein Vielfaches stärker bestrahlt. Schnurlostelefone sind ebenfalls extreme Strahler, wenn man die Stärke der Pulse betrachtet. Dies liegt vor allem am geringen Abstand zur Basisstation.
Desweiteren senden Handys in einem anderen Frequenzspektrum und vor allem mit einem anderen Signalverlauf. Es gibt Vermutungen, dass gerade der andere Signalverlauf das Problem ist.

Auch das Fernsehsignal verhält sich wie ein digitales Signal, weil es Sprünge enthält, also gibt es keine qualitativen Unterschied zum Handy-Signal?

Qualitative Unterschiede darf man nicht auf digital und analog reduzieren. Man muss vielmehr sehen, dass Fernsehen, Handy und Schnurlostelefone völlig unterschiedliche Signalverläufe haben. Ebenso die neue UMTS-Technologie oder WLAN. Jedes dieser Signalformen könnte ganz unterschiedliche Wirkungen auf den menschlichen Körper haben, z.B. über Resonanzeffekte oder Störung körpereigener Rhythmen. Vielleicht auch über ganz andere Wirkungsmechanismen, die wir uns heute noch nicht vorstellen können.

Sendet ein Schnurlos-Telefon nur wenn man damit telefoniert?

Nahezu alle Schnurlostelefone, die heutzutage verkauft werden, basieren auf dem DECT-Standard. Bei dem ist es so, dass die Basisstation permanent gepulst sendet, ganz egal, ob man telefoniert oder nicht. Der Handgerät dagegen sendet nur, wenn man telefoniert.
Ältere CT oder CT1+ Telefone senden in der Tat nur dann, wenn man telefoniert, Basis wie Handgerät.

Sendet ein Handy sobald es eingeschaltet ist, auch wenn man nicht telefoniert?

Liegt ein Handy eingeschaltet auf dem Tisch, so sendet es normal nicht. Lediglich in längeren Zeitabständen erfolgt ein kurzer Austausch mit der Basisstation. Trotzdem sollte man ein eingeschaltetes Handy nicht auf den Nachttisch legen, der nahe am Bett steht. Nahezu jedes elektronische Gerät produziert schwache elektromagnetische Wellen, die im Nahbereich auf den Menschen wirken können. Besser, man hält 2m Abstand. In dieser Entfernung sind solche Felder kaum noch nachweisbar.
Wenn man sich mit einem Handy dagegen fortbewegt, muss sich das Handy regelmäßig in eine neue Zelle einbuchen. Dann wird häufig gesendet. Je schneller man sich fortbewegt, um so häufiger wird gesendet. Achtung: durch die Abschirmung der Karosserie im Auto regelt das Handy beim telefonieren oder umbuchen seine Sendeleistung selbstständig bis auf das Maximum herauf.

Können Entstrahlungsgeräte Wellen harmonisieren?

Wenn man von Elektrosmog spricht, so meint man elektromagnetische Felder und Wellen. Diese sind physikalisch erforscht und können mit Messgeräten nachgewiesen werden. Die meisten Entstrahlungsgeräte, die irgendwas harmonisieren wollen, bewirken überhaupt keine Veränderung dieser Felder. Die Felder sind noch da und können nachgewiesen werden. Auf dieser Ebene wirken sie also nicht.
Manche sagen, sie wirken auf einer Ebene, die weder nachweisbar noch erforscht ist. Es wird also irgendwas verändert, was man nicht wahrnehmen kann. Und das führt dann dazu, dass die noch vorhandenen elektromagnetischen Felder keine schädliche Wirkung mehr haben.
Wenn es denn tatsächlich so etwas geben sollte, dann ist das große Problem, dass es nicht objektiv überprüfbar ist. Man könnte es nur ausprobieren und selber nachspüren, ob es etwas bewirkt.
Wo nichts nachweisbar ist, ist Betrug Tür und Tor geöffnet. Man kann sich darauf verlassen, dass es jede Menge nutzlose Produkte in diesem Bereich gibt. Es gibt auch zahlreiche Fälle, wo Betrug aufgedeckt wurde. Vielleicht gibt es ein Gerät unter Hunderten, was tatsächlich wirkt. Nur wie will man das herausfinden?

Mit Schnurlostelefon zu telefonieren ist wesentlich harmloser als mit Handy?

Die Pulse eines DECT-Schnurlostelefons werden mit einer Leistung von 250mW gesendet. Ein Handy sendet mit ähnlicher Leistung, wenn es halbwegs guten Empfang hat. Durch die unmittelbare Nähe der Sendeantenne zum Kopf und der ähnlichen Leistung, ist ein Schnurlostelefon genauso kritisch einzustufen, wie ein Handy.

Ist Elektrosmog definitiv nicht gesundheitsschädlich?

Wie oft findet man Aussagen, wo behauptet wird, dass irgendetwas definitiv unschädlich ist. Jede dieser Aussagen ist falsch, weil man nie einen Beweis auf Unschädlichkeit machen kann. Es kann immer Wirkmechanismen geben, die heute noch nicht bekannt sind. Neues Wissen, neue Erkenntnisse können immer dazu führen, dass Dinge neu bewertet werden. In bestimmten Gebieten ist das wahrscheinlicher, als in anderen. Wir finden jede Menge Auffassungen in Medizin und Wissenschaft aus der Vergangenheit, die später revidiert werden mussten. Die Menschheit hat sich immer wieder geirrt und es ist sehr wahrscheinlich, dass sich das fortsetzen wird.
Solche Aussagen dienen also lediglich dazu, das Gefühl von Sicherheit zu erzeugen, wo es keine Sicherheit gibt. Es ist Wunschdenken oder der Wunsch nach Sicherheit.
Wahr ist lediglich, dass es keine handfesten wissenschaftlichen Nachweise gibt, dass elektromagnetische Felder innerhalb der geltenden Grenzwerte, gesundheitschädlich sind. Es gibt lediglich einige Studien, die Vermutungen in Richtung Gesundheitsschädigung innerhalb der Grenzwerte nahelegen.
Es ist wichtig, das hier weiterhin intensiv geforscht wird, und zwar unabhängig von wirtschaftlichen Interessen. Und es ist wichtig, dass wir vorsichtig mit Technologien umgehen, die nicht genügend erforscht sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt diese Meinung.

Unterhalb von Mobilfunkantennen besteht keine Gefahr?

Theoretisch dürften direkt unterhalb von Mobilfunk-Sendeantennen nur geringe Feldstärken auftreten. Wenn man also in einem Haus wohnt, wo auf dem Dach Mobilfunkantennen installiert sind, müsste man dort recht geringen Feldern ausgesetzt sein. Dies liegt daran, dass die Antenne gerichtet abstrahlt. Soweit die Theorie. Praktisch gibt es jede Menge Nebenkeulen, also Bereiche, in denen die Antenne ebenfalls abstrahlt. In der Nähe von Mobilfunk-Sendeantennen gibt es rundherum eine große Streubreite an elektromagnetischen Immissionen. Binnen weniger Meter kann im Gebäude unterhalb der Antenne sich der Messwert um Faktor 1000 verändern. Teilweise hohe Messwerte unterhalb der Antenne wurden gemessen, obwohl diese Bereiche von der gängigen Lehrmeinung als strahlungsarm bezeichnet werden. Es kann also in ungünstigen Fällen durchaus der Fall sein, dass man auch im Funkschatten unterhalb einer Antenne hohen Belastungen ausgesetzt ist. Hoch bezieht sich dabei im Verhältnis zu dem, was da wäre, wenn die Antenne abgeschaltet würde. Gültige Grenzwerte müssen natürlich immer eingehalten werden.

Wie groß sind die Felder in der Nähe von Transformatorstationen? (Quelle: BfS)

Transformatorstationen können zu einer Magnetfeld-Exposition in unmittelbar angrenzenden Wohnräumen beitragen. Sie geht eindeutig mit der Gesamtstrombilanz der entsprechenden Einrichtungen einher und ist zumeist nachts geringer als in den Spitzenzeiten.
In unmittelbarer Umgebung von Niederspannungs-Transformatorstationen treten in Abhängigkeit vom aktuellen Stromverbrauch im allgemeinen magnetische Flussdichten zwischen 30 und 100 Mikrotesla (µT) auf. Bereits in 1 bis 2 Meter Abstand reduzieren sich diese Feldstärken auf Werte zwischen 1 und 5 Mikrotesla. Damit wird der gesetzliche Grenzwert nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Genaue Aussagen lassen sich im Einzelfall jedoch nur anhand konkreter Messwerte des elektrischen und des magnetischen Feldes treffen.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und niederfrequenten Magnetfeldern in der Umgebung von Hochspannungsleitungen?
(Quelle: BfS)

Seit Jahren wird kontrovers über mögliche Gesundheitsrisiken durch niederfrequente Magnetfelder des Haushaltsstroms (50 Hz) und elektrifizierter Verkehrssysteme (16 ½ Hz) diskutiert. In den USA wurden bereits 1979 erste epidemiologische Arbeiten über einen möglichen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Nähe von Hochspannungsleitungen vorgelegt. Seitdem beschäftigten sich zahlreiche Studien mit ähnlichen Fragen.
  Die in großer Zahl vorliegenden Ergebnisse von Studien wurden von Wissenschaftlern in vielen Ländern bewertet. Weltweit anerkannte Strahlenschutzgremien wie die Internationale Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung (ICNIRP), die englische Strahlenschutzbehörde (NRPB) oder die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kamen zu dem Schluss, dass ein Zusammenhang zwischen einer Exposition durch magnetische Felder, wie sie im Alltag auftritt, mit einem vermehrten Auftreten von Krebs bei Erwachsenen nicht erwiesen ist.
  Mehrere neuere epidemiologische Studien zeigen dagegen einen Zusammenhang zwischen kindlicher Leukämie und niederfrequenten Magnetfeldern unterhalb der Grenzwerte. Eine dieser Studien wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz in Auftrag gegeben (sog. Michaelis-Studie). In der Untersuchung wurden die niederfrequenten Magnetfelder in der häuslichen Umgebung von 514 an Leukämie erkrankten Kindern gemessen. Als Kontrollgruppe dienten 1301 gesunde Kinder.
  Die Ergebnisse der Messungen zeigen – genauso wie die Ergebnisse einer umfangreichen Untersuchung, die zuvor vom BfS durchgeführt wurde - dass die Felder - gemessen über 24 Stunden - im Durchschnitt in Wohnungen bei 0,05 Mikrotesla (µT) liegen. In der Studie werden Haushalte als exponiert bezeichnet, die eine durchschnittliche Exposition von mehr als 0,2 µT aufweisen. Zu dieser Gruppe gehörten allerdings nur sehr wenige Studienteilnehmer. Ein Zusammenhang zur Leukämierate zeigt sich bei einem Wert von über 0,4 µT. Eine besondere Rolle scheint dabei die nächtliche Exposition zu spielen.
  Auf welche Weise erhöhte Magnetfelder zu einem erhöhten Leukämierisiko führen könnten, ist nicht bekannt. Außerdem konnten möglicherweise andere, bisher nicht bekannte Risikofaktoren für eine Leukämieerkrankung bei Kindern nicht berücksichtigt werden.
  Obwohl epidemiologische Studien keinen kausalen Zusammenhang zeigen können, sind die Ergebnisse dieser Studien wichtige Hinweise, die die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen aufzeigen.

Sind die von Hochspannungsleitungen erzeugten Felder für die Anwohner gefährlich? (Quelle: BfS)

Viele Menschen sorgen sich über mögliche gesundheitliche Wirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern in der Umgebung von Hochspannungsleitungen.
Ohne Messungen vor Ort lässt sich im Einzelnen schwer beurteilen, wie groß die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte im jeweils konkreten Fall sind. Der Abstand zu einer Hochspannungsleitung stellt allein kein verlässliches Maß dar.
Das BfS verfügt über repräsentative Messungen mit kalibrierten Messgeräten. Bekannt ist, dass die Magnetfelder in Entfernungen von einigen zehn Metern von den Hochspannungsleitungen rapide abnehmen. Bei 380 kV-Hochspannungsleitungen wurden beispielsweise im Abstand von 20 Metern von der Trassenmitte magnetische Flussdichten gemessen, die etwa einem Zehntel des zulässigen Grenzwertes (von 100 µT) entsprechen. Auch die Werte der elektrischen Feldstärke lagen dort unter den zulässigen Grenzwerten. (Tabelle in "Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische Felder?"). Mit den Grenzwerten werden gesundheitliche Beeinträchtigungen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder ausgeschlossen.
   Aufgrund bestehender wissenschaftlicher Unsicherheiten sollte aber vorsorglich die Einwirkung niederfrequenter Magnetfelder, wie sie auch von Hochspannungsleitungen erzeugt werden, möglichst gering gehalten werden - auch unterhalb der Grenzwerte. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Hochspannungsleitungen nur in seltenen Ausnahmen einen gravierenden Anteil an den Feldern haben, denen die Menschen im Haushalt ausgesetzt sind. Die vorherrschenden Quellen sind elektrische Geräte und die Hausinstallationen. Dies gilt auch bei Wohnungen in der Nähe von Hochspannungsleitungen. (siehe auch "Gibt es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und Magnetfeldern in der Umgebung von Hochspannungsleitungen?").
    Der Verzicht auf eine Bebauung unter Hochspannungsleitungen, wie sie vom BfS empfohlen wird, ist im Rahmen einer zusätzlichen, rein vorsorglichen Feldverringerung zu sehen. Man vermeidet damit von vornherein Dauerbelastungen sowie belästigende Wahrnehmungen, die in Folge von Aufladungseffekten an leitfähigen Objekten in Einzelfällen auch bei elektrischen Feldstärken unterhalb der Grenzwerte auftreten können.
   Elektrische und magnetische Felder direkt unter einer Hochspannungsleitung können im Einzelfall mögliche Gefährdungen für Herzschrittmacherpatienten darstellen. Es können z.B. Desynchronisierungen, d.h. sogenannte Stolperrhythmen auftreten. Dies hängt auch wesentlich vom Schrittmachertyp und der Art der Implantierung ab. Da es viele unterschiedliche Schrittmacher gibt, sind die Einschätzungen der Gefährdung im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt abzuklären.

Wie groß sind elektrische und magnetische Felder bei Haushaltsgeräten?
(Quelle: BfS)

Die Werte der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte der meisten Haushaltsgeräte sind sehr unterschiedlich. Bei einem Mindestabstand von 30 cm zum Gerät hat man in den meisten Fällen die Gewähr, dass zumindest Störungen von Herzschrittmachern ausgeschlossen sind.
 Geräte wie beispielsweise Radiowecker oder Babyphon werden mit Netztrafos betrieben. Im Abstand von 50 cm liegen auch hier die Messwerte bei wenigen Mikrotesla. Da in diesen Fällen aber eine lang andauernde Feldeinwirkung vorliegt, empfiehlt das BfS, vorsorglich einen möglichst großen Abstand einzuhalten, der mit der Funktion der Geräte noch zu vereinbaren ist.
 Als Höchstwert für das elektrische Feld empfiehlt die Strahlenschutzkommission (SSK) 5000 V/m, die Baubiologie <1
V/m. In der Nähe der Oberfläche von Heizdecken kann man etwa 500 V/m messen. Ein elektrischer Boiler weist im Abstand von 30 cm 300 V/m auf. Zwischen 100 und 200 V/m misst man in 30cm Abstand von Stereoanlagen, Bügeleisen, Kühlschränken oder Handmixern. Bei Kaffeemaschinen und Fernsehgeräten wurden 60 V/m ermittelt. Das elektrische Feld einer Glühbirne beträgt in 30 cm Entfernung 5 V/m. Die meisten Haushaltgeräte weisen also im Vergleich zu den von der SSK empfohlenen Höchstwerten nur geringe- , im Vergleich mit den baubiologischen Empfehlungen hohe elektrische Feldstärken auf.
 Magnetfelder sind nur vorhanden, wenn Strom fließt, also wenn die Geräte eingeschaltet sind. Allgemein gilt: Die Werte der magnetischen Flussdichte liegen bei gebräuchlichen Haushaltgeräten bereits im Abstand von 30 cm weit unter dem von der offiziellen SSK empfohlenen Höchstwert von 100 Mikrotesla (µT) Beispiele dafür sind Mixer, elektrische Heizöfen, Waschmaschinen und Elektroherde mit Werten zwischen 0,5 und 10 µT. Auch Nachtspeicherheizungen können Magnetfelder in dieser Größenordnung aufweisen. Magnetfeldstärken, die unter einem halben Mikrotesla liegen, misst man in 30 cm Entfernung bei Wäschetrocknern, Computern, Kühlschränken und Videorecordern.
 Zu nennen sind noch Bohrmaschinen und Staubsauger. Bis zu 800 µT können hier bei Benutzung an der Oberfläche auftreten. Besonders Träger von Herzschrittmachern und elektronischen Implantaten sollten bei der Benutzung dieser Geräte vorsichtig sein. Hier können Störungen der Funktion der Implantate nicht ausgeschlossen werden.
 Abhängig von Geräteart und Fabrikat unterscheiden sich die Werte der Stärke des Magnetfeldes teilweise beträchtlich. Bei unterschiedlichen Haarfön-Typen liegen sie an der Geräteoberfläche zwischen 6 und 2000 µT. Verschiedene Trockenrasierer weisen am Gehäuse zwischen 15 und 1500 µT auf.
 Eine diesbezügliche Kennzeichnung der Geräte könnte besorgten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wesentliche Information zur Kaufentscheidung geben.
 
Heizdecken
(Quelle: BfS)

Elektrische Heizdecken werden im Unterschied zu vielen anderen Haushaltsgeräten unmittelbar am Körper verwendet. Sie werden außerdem häufig über längere Zeit benutzt. In 10 cm Abstand (das entspricht der Körpermitte des Anwenders) wurden Magnetfelder bis zu 0,45 Mikrotesla (µT) gemessen.
 Schäden im Zusammenhang mit magnetischen Feldern von Heizdecken wurden in der Presse mehrfach berichtet, konnten aber bisher wissenschaftlich nicht bestätigt werden. Dem BfS sind keine direkten Gesundheitsschäden bekannt. Es wird jedoch generell empfohlen, die Einwirkung elektrischer und magnetischer Felder nach Möglichkeit gering zu halten, um somit dem Vorsorgeprinzip zu entsprechen.
 Darüber hinaus empfiehlt das BfS, elektrisch betriebene Geräte mit spannungsführenden Leitern nicht unkontrolliert zu lassen und nicht während des Aufenthalts im Bett zu benutzen, um die Gefahr eines elektrischen Schlages durch defekte Isolation auszuschließen. Meist genügt das Anwärmen des Bettes, während des Schlafes sollte die Heizdecke jedoch vom Netz getrennt bleiben.
 
Wasserbetten
(Quelle: BfS)

Wasserbetten sind so konstruiert, dass die Heizung einen deutlichen Abstand zur Bettoberfläche besitzt. Im Abstand von 10 cm über dem Wasserbett (das entspricht der Körpermitte der darauf liegenden Person) wurden bis zu 0,2 Mikrotesla gemessen. Das BfS empfiehlt aber generell, Dauerbelastung durch elektrische und magnetische Felder nach Möglichkeiten gering zu halten, um somit dem Vorsorgeprinzip zu entsprechen.
 
Wirbelstromherde / Induktionsherde
(Quelle: BfS)

Die Funktion von Wirbelstromherden, die oft auch als Induktionsherde bezeichnet werden, beruht auf einem einfachen physikalischen Prinzip. Durch ein zeitlich veränderliches Magnetfeld werden in elektrisch leitfähigen Gegenständen, in diesem Fall im Kochtopf, elektrische Ströme erzeugt (induziert). Diese führen zu einer direkten Erwärmung des Kochtopfes. Das magnetische Wechselfeld wird im Herd mit einer Spule, durch die ein Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 20 bis 40 kHz fließt, erzeugt. Oft werden spezielle Materialien für die Töpfe verwendet (z. B. Ferritmaterialien), um die Wärmeentwicklung zu verbessern.
Sobald der Topf von der Herdplatte genommen wird, wird automatisch die Stromzufuhr zur Spule abgeschaltet. Das magnetische Feld ist dann nicht mehr vorhanden. Steht ein Topf auf der Herdplatte, dann wird das Magnetfeld nahezu vollständig durch den Topf aufgenommen. Es entstehen deshalb in der Umgebung nur Streufelder.
 Vorsicht ist allerdings für Träger von Herzschrittmachern geboten, da auch diese geringen Streufelder möglicherweise die Gerätefunktion beeinflussen können. Herzschrittmacherpatienten sollten sich bei ihrem Arzt über mögliche Störbeeinflussungen informieren.

Gehen von "Satellitenschüsseln" Gefahren aus?
(Quelle: BfS)

Parabolantennen (sogenannte "Satellitenschüsseln") dienen dem Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen, die über Satelliten abgestrahlt werden. Es sind reine Empfänger, die selbst keine hochfrequente Strahlung aussenden. Sie sind für die Anwohner gesundheitlich unbedenklich.
 
Ist der Einsatz von Radarstrahlung bei Verkehrskontrollen zulässig?
(Quelle: BfS)

Übliche Verkehrs-Radargeräte bei der Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr arbeiten mit sehr geringer Sendeleistung (< 1 W). Die elektromagnetischen Felder erreichen bereits in geringer Entfernung von wenigen Metern nur noch einen Bruchteil des Grenzwerts. Sie stellen daher sowohl für das Bedienungspersonal als auch für die Bevölkerung keine relevante Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Felder dar.

Gibt es gesundheitliche Auswirkungen von Warensicherungsanlagen?
(Quelle: BfS)

Warensicherungsanlagen, wie sie immer häufiger in Kaufhäusern aber auch in öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Bibliotheken eingesetzt werden sollen, den Diebstahl von Waren verhindern. An den zu sichernden Waren wird je nach Art des Gegenstands ein hartes Etikett oder ein Klebeetikett befestigt. Wird dieses Etikett nicht entfernt oder deaktiviert, bevor die Detektoranlage durchschritten wird, so wird ein Alarm ausgelöst.
Zur Zeit sind viele verschiedene Anlagen im Einsatz. Sie verwenden zur Detektion der Etiketten entweder niederfrequente Magnetfelder oder hochfrequente elektromagnetische Felder und arbeiten dabei mit kontinuierlichen Signalen oder mit unterschiedlichen Pulsformen.
Zwischen den Detektoren können relativ hohe Pulsspitzen der Feldstärken auftreten. Außerhalb des Überwachungsbereiches nimmt die Feldstärke mit zunehmender Entfernung rasch ab.
Eine gesundheitliche Gefährdung für die allgemeine Bevölkerung durch die Warensicherungsanlagen besteht in der Regel nicht, da die Expositionsdauer normalerweise sehr kurz ist und die Intensität der Felder meist unter den gesetzlichen empfohlenen Grenzwerten liegt. Aus Vorsorgegründen sollte sich dennoch niemand länger als unbedingt erforderlich zwischen den Detektoren aufhalten.
Dies gilt ganz besonders für die Träger aktiver und passiver Körperhilfen (wie z.B. Herzschrittmacher, Infusionspumpen oder metallische Implantate), da in diesem Fall eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Personenkreis sollte auf jeden Fall die Anlagen so zügig wie möglich durchschreiten und sich im Fall von Warteschlangen im Kassenbereich nicht zwischen den Detektoren aufhalten. Außerdem sollten die Betroffenen sich beim behandelnden Arzt darüber informieren, ob bei ihrem Gerät eine Beeinflussung durch Warensicherungsanlagen möglich ist.
 
Sind Mikrowellenkochgeräte für den Benutzer gefährlich?
(Quelle: BfS)

Im Mikrowellenkochgerät wird zum schnellen Erwärmen von Speisen hochfrequente Strahlung im Gigahertzbereich (2,45 GHz) verwendet.
Sorgen um gesundheitsschädliche Wirkungen durch eine Leckstrahlung sind unbegründet. Das BfS hat umfangreiche und repräsentative Messungen an Mikrowellengeräten durchgeführt . Bei allen Geräten trat in der Umgebung der Sichtblende und der Türen Leckstrahlung auf; sie war jedoch stets gering. An den üblichen Aufenthaltsorten in der Umgebung von Mikrowellengeräten liegt die noch erfassbare Strahlung um mehr als das Tausendfache unter dem gesetzlichen Grenzwert.
Nach heutigem Erkenntnisstand kommt es darüber hinaus zu keinen gesundheitlich bedenklichen Veränderungen in Lebensmitteln durch Mikrowellenbehandlung. Sowohl hinsichtlich des ernährungsphysiologischen Wertes als auch bzgl. der hygienischen Qualität der erhitzten Lebensmittel ist v.a. die Sorgfalt bei der Erhitzung entscheidend. Die Herstellerhinweise zur Zubereitung von Speisen in Mikrowellengeräten sollten deshalb unbedingt beachtet werden.
 
Wie gewährleisten Funkamateure bei ihren Anlagen die Einhaltung der Grenzwerte?
(Quelle: BfS)

Das Frequenzspektrum von Amateurfunkanlagen reicht vom Mittelwellenbereich bis zu den Mikrowellen. Bestimmte Frequenzbänder in diesen Bereichen sind für den Amateurfunk zugelassen.
Amateurfunkstellen zählen nicht zu den gewerblichen Sendeanlagen.Funkamateure dürfen Sendeanlagen nur betreiben, wenn sie durch eine Ausbildung nachweislich dazu befähigt sind und sie eine personengebundene Genehmigung (Lizenz) dafür besitzen. Mit dieser Genehmigung ist auch die persönliche Verantwortung für den Schutz der Nachbarschaft verbunden.
Es liegt in der Natur des Amateurfunkdienstes als Experimentalfunkdienst, dass Geräte und Antennen häufigen Änderungen unterliegen. Funkamateure sind laut Amateurfunkgesetz (AFuG) selbst verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung in zugänglichen Bereichen zu gewährleisten. Sie müssen in der Lage sein, notwendige Messungen und Berechnungen durchzuführen, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Normen nachweisen zu können.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kann die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen, wenn der Funkamateur fortgesetzt gegen das Amateurfunkgesetz oder andere Regelungen verstößt (§3, Absatz 4, AFuG).

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